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Energieausweis

Als BAFA- und dena-zertifizierter Energieberater beschäftige ich mich fast täglich mit den Regelungen und Vorschriften zur Energieberatung und zu den Energie-Ausweisen. Zu diesem komplexen Themenfeld bilde ich mich regelmäßig an anerkannten Instituten fort.

Für Sie habe ich hier ein paar Eckdaten zusammen gefasst. Ganz bewusst habe ich diese Informationen kurz und knapp gehalten – es geht mir an dieser Stelle darum, Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen.

Seit 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht. Er muss ausgestellt werden, wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet werden. Das gilt für das Einfamilienhaus und das Mehrfamilienhaus, für Reihenhaus und Doppelhaus, für Wohnung und Loft. Auf Nachfrage muss einem Interessenten eine Kopie des Energieausweises vorgezeigt werden. Das gilt auch für Kaufinteressenten von Eigentumswohnungen.

Zwei verschiedene Energieausweise:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis arbeitet mit den tatsächlichen Verbrauchsdaten, die in der Vergangenheit angefallen sind. Hier wird weniger die tatsächliche Energie-Effizienz eines Gebäudes, als vielmehr das Verhalten der Nutzer dokumentiert.

Für den bedarfsorientierten Energieausweis ist eine umfangreiche bautechnische Untersuchung des Objekts erforderlich, sie liefert detaillierte Werte zu Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung. Im dazu gehörigen Bericht sind konkrete Hinweise zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz enthalten.

Welcher Ausweis für welches Haus?
Häuser, die ab 1978 errichtet wurden oder Häuser, die fünf und mehr Wohneinheiten beinhalten, haben die Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisen.
Für Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Beide Ausweise gelten zehn Jahre lang, bei Umbauten oder Sanierungen muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Dena Effizienzhaus und Gütesiegel

Voraussetzungen Energie-Ausweis
Qualifikation des Ausstellers

Voraussetzungen Energie-Ausweis
Im Hinblick auf steigende Energiekosten und die wachsende Bedeutung des Klimaschutzes wurde die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) erlassen und deswegen wird sie auch ständig aktualisiert. Mit den erhöhten Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die technische Ausrüstung von Gebäuden soll dieser Entwicklung Rechnung getragen werden.

Der Energieausweis wurde von der Deutschen Energieagentur (dena) entwickelt, er gibt Auskunft über die Energie-Effizienz eines Gebäudes. Ähnlich wie bei den Energie-Effizienzklassen von Elektrogeräten soll so Transparenz über den Energieverbrauch bei Gebäuden entstehen.

Übrigens: wer einen Ausweis gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, muss möglicherweise ein Bußgeld zahlen.

Qualifikation des Ausstellers
Die Berufsbezeichnung Energieberater ist nicht geschützt.

Allerdings sind die Ansprüche an einen Energieberater komplex und Sie sollten im Sinne einer qualifizierten Beratung auf die BAFA- und dena-Zertifikationen und deren aktualisierte Eintragungen achten.

Bereits vor meinem Diplom als Ingenieur der Architektur (FH) habe ich mich im Jahre 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA als Energieberater unter der Beraternummer 156490 zertifizieren lassen. Seit 2009 bin ich außerdem als Energieberater und Effizienzhaus-Experte bei der dena, Deutsche Energie-Agentur GmbH, unter der Ausstellernummer 252115 gelistet.

Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, nehme regelmäßig an den gesetzlich vorgeschrieben und an weiterführenden qualifizierenden Weiterbildungen teil. Manchmal sind die Kurse ein wenig trocken, das gebe ich zu. Aber im Großen und Ganzen ist das ein wirklich spannendes Thema, dessen Realisierung Sie demnächst auf www.sei-aktiv-bau-passiv.de sehen. Dort dokumentiere ich den Bau meines eigenen Passiv- bzw. Null-Energie-Hauses.