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Energieeinsparverordnung – Teil 1 by vs-ig Makler & Ingenieur für Hamburg, Pinneberg und Norddeutschland

Im Folgenden sollen die wesentlichen politischen Maßnahmen und Verordnungen betreffend den Wärmeschutz von Wohngebäuden dargestellt werden.

 

Schon 1921 erkannte Prof. Hencky:

 

„..Denn ein zu geringer Wärmeschutz der Wände verursacht zu seiner Behebung bei nachträglicher Abhilfe  einen ganz wesentlich höheren Kostenaufwand, als wenn er von vorneherein vorgesehen ist.“

 

1952

Das Ziel der im Jahr 1952 veröffentlichten DIN 4108 „Mindestwärmeschutz war die Vermeidung von Feuchteschäden und der Überhitzung von Gebäuden, egal ob Haus oder Wohnung. Somit bildete die DIN 4108 die Grundlage  für einen hygienisch-gesundheitlichen Mindestwärmeschutz.

 

In ihr wurden Mindestanforderungen an den K-Wert (heute U-Wert) der Bauteile der Gebäudehülle gestellt. Die DIN 4108 galt uneingeschränkt bis zum Erlass der ersten Wärmeschutzverordnung. Sie berücksichtigte lediglich die Bedeutung des Wärmeschutzes im Zuge der Bauplanung und wies nur auf folgende Punkte hin:

  • Die Lage des Hauses, insbesondere starke Windbeanspruchung.
  • Große Außenwandflächen, die die Wärmeverluste erhöhen.
  • Die Anordnung der beheizten Räume zueinander, Zonierung der Grundrisse.
  • Übergroße Fensterflächen.

 

„Der bauliche Mindestwärmeschutz nach der DIN 4108-2 [1] ist allerdings nicht geeignet, energiesparende Maßnahmen zur Verminderung des Endenergiebedarfs herzuleiten. Dazu bedarf es gesetzlicher Grundlagen.“ [1] Hegner, H.-D. EnEV 2002/2004/2007…2008 ? – Dynamik ohne Ende – Strategien und Perspektiven der S.1 Abs.4

 

1973-1974

Die Energiekrise oder auch Ölkrise genannt, im Jahr 1973 war die Folge des 3. Nahost-Krieges zwischen den arabischen Staaten und Israel. Durch die 1960 gegründete OPEC, dem Zusammenschluss erdölexportierender Länder, waren die arabischen Erdölproduzentenstaaten in der Lage, durch Drosselung ihrer Erdölförderung und gezielter Höchstpreispolitik,massiven Druck auf die Länder der westlichen Welt auszuüben.

 

Dies hatte in Deutschland das Sonntagsfahrverbot, die Verknappung von Energien, die Verteuerung der Rohstoffe und sprunghafte Preisanstiege zur Folge.  Eine Tonne Erdöl verteuerte sich von 1973 bis 1974 trotz Dollarentwertung von 82,20 DM auf 223,87 DM, d.h. um  ca.172%.

 

Das Energieprogramm „Sicherung eines ausreichenden, kostengünstigen Energieangebots“ wurde als Sofortmaßnahme von der Bundesregierung am 26. September 1973 verabschiedet. So sollte der sich abzeichnenden Zuspitzung der weltpolitischen Lage  im Nahen Osten entgegengewirkt werden. Der Erdölanteil sollte zugunsten heimischer Energieträger und ihrer weiteren Nutzung (Verstromung) vermindert und die Nutzung anderer Energieträger wie Kernenergie ausgebaut und generell durch rationellere Nutzung eingespart werden.

 

Ferner wurde die Bundesregierung durch das im Jahr 1973 verabschiedete Energiesicherungsgesetz ermächtigt „durch Rechtsverordnung Energie zu rationieren (darunter Brennstoffe aus Erdöl u. Erdgas), Höchstpreise festzusetzen und die Benutzung von Motorfahrzeugen aller Art nach Zeit, Ort, Strecke, Geschwindigkeit und Benutzerkreis einzuschränken.“.

 

1974

Fertigstellung des im Energiebericht betrachteten Hauses.

 

1976

Im Jahr 1976 verabschiedete die Bundesregierung das  Gesetz zur Einsparung von Energie in GebäudenEnergieeinsparungsgesetz (EnEG). Das EnEG sollte die Grundlage für die 1. Wärmeschutzverordnung bilden. Die Bundesregierung wurde durch dieses Gesetz ermächtigt, Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an Anlagen, die der Beheizung und Kühlung, sowie der Herstellung von Brauchwarmwasser dienen, zu stellen. Diese Forderungen mussten nach dem Stand der Technik erfüllbar und nach einer „Wirtschaftlichkeitsklausel“ wirtschaftlich vertretbar sein. Letztes war gegeben, wenn die notwendigen Investitionen bei einem festgelegten Anforderungsniveau im Regelfall je nach Energiepreis innerhalb der Gebäudenutzungsdauer erwirtschaftet wurden. Da diese Festlegung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden contraproduktiv entgegenstand, wurde das EnEG im September 2005 erweitert.

Weiterhin bildete das EnEG  die Grundlage für:

  • Heizungsanlagenverordnung.
  • Verordnung über Heizkostenabrechnung.
  • Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
  • Verordnung über Feuerungsanlagen.

 

„Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) Vom 22. Juli 1976 (BGBl I S. 1973), § 1  Energiesparender Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden (1) „Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat,  um Energie  zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben.“ Heinrich, Prof., Vortrag Bingen,  S.2

 

 

1977

Im Jahr 1977 wurde die 1. Wärmeschutzverordnung (1.WSCHVO) eingeführt. Hiermit wurde erstmalig eine sinnvolle Einschränkung des Energieverbrauchs erreicht und der bauliche Wärmeschutz zur Heizenergieeinsparung geregelt. Neben dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 wurde zusätzlich ein zul. km,max-Wert in Abhängigkeit des A/V- Verhältnisses für Gebäude mit normaler Innentemperatur eingeführt. Somit durfte ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem A/Ve-Verhältnis von 0,7 nur noch einen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 0,9 W/m²k aufweisen.

 

 

 

1978

Im Jahr 1978 folgte die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV78). In dieser wurden Anforderungen an den Einbau und die Aufstellung von Wärmeerzeugern, Einrichtung zur Steuerung und Regelung, Dämmung von Rohrleitungen und Begrenzung der Brauchwassertemperatur aufgestellt.

 

Weiterhin legte die Heizungsbetriebs-Verordnung  Anforderungen an die Begrenzung der Abgasverluste, Bedienung, Wartung, Instandsetzung und Voreinstellung der Wasservolumenströme fest.

 

Die beiden Verordnungen hatten das primäre Ziel der Energieeinsparung und sollten auch den Verbrauch fossiler Brennstoffe einschränken, um Ressourcen zu schonen.

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1980

In Villach  wurde im Jahr 1980 eine erste von der UNEP, der ICSU und der WMO organisierte Konferenz über das Problem steigender CO2-Konzentrationen in der Atmosphäre abgehalten. Eine Interimssitzung folgte 1982 in Genf und 1985 folgte eine weitere Konferenz in Villach, an der Wissenschaftler aus 95 Ländern teilnahmen. Zu den Teilnehmern gehörten Vertreter aus den Industrienationen und aus den Entwicklungs-, bzw. Schwellenländern, die sich insbesondere auch mit den politischen Folgen des erwarteten Klimawandels befassten.

 

1980

20. Juni 1980 Erstes Gesetz zur Änderung des  Energieeinsparungsgesetzes

 

1982

Im Jahr 1982 wurden die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung aufgrund eines gestiegenen ökologisches Bewusstseins und der Forderung nach erhöhtem Umweltschutz novelliert. Hierbei enthielt die Heizungsanlagenverordnung folgende neue Regelungen:

  • Begrenzung der Nennwärmeleistung in Abhängigkeit vom Wärmebedarf.
  • Einbeziehung bestehender Gebäude, insbesondere bei der nachträglichen Ausstattung mit Regelung.
  • Begrenzung von Betriebsbereitschaftsverlusten.
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