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Mietrechtsänderung – Immobilienmakler Hamburg informiert

Mietrecht

Nach dem am 18.März veröffentlichen Mietrechtsänderungsgesetz treten ab dem 1.Mai 2013 wesentliche Änderungen im Mietrecht in Kraft. So sind die Bekämpfung von Mietnomaden aber auch die energetischen Modernisierungen oder der Kündigungsschutz bei der Änderung von Miet- in Eigentumswohnungen betroffen. Hinzu kommt die Ermächtigung der Länder den Anstieg von Bestandsmieten lokal abzudämpfen.

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Mietrecht: Die Mietnomaden

Jeder kennt sie keiner will sie – leider erleiden Vermieter immer wieder erhebliche Schäden und Einnahmeeinbußen durch sogenannte Mietnomaden. In der Praxis hat sich hier die „Berliner Räumung“ als adäquates Mittel durchgesetzt. Somit wird die Vollstreckung erleichtert. Diese wird nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Bisheriges Problem – bei einem erzielten Räumungsurteil durch den Vermieter wird diese inklusive der Einlagerung aller Möbel geräumt. Dieses soll entfallen, so dass der Gerichtsvollzieher darauf beschränkt den säumigen Mieter aus der Wohnung zu entfernen. So entfällt kein teurer Kostenvorschuss für Transport und ggf. Einlagerung der Gegenstände in der Wohnung.

Hinzu kommt, dass durchaus fremde Personen die Tür bisher geöffnet haben und behaupteten Untermieter zu sein. Auch wenn der Vermieter von den vermeintlichen Untermietern nichts wusste erstreckte sich bisher das Urteil nur auf verurteilte Person. Nun soll der Vermieter bei dieser  Möglichkeit schnell einen weiteren Räumungstitel in den Händen zu halten, um so an sein Eigentum schnell zu kommen.

Mietrecht: Energetische Sanierungen – Mietminderung

Eine Mietminderung ist in den ersten drei Monaten bei einer energetischen Sanierung für Mieter ausgeschlossen.  Diese Regelung gilt nur für energetische Sanierungen. Ab dem vierten Monat kann dann eine Minderung gelten gemacht werden. Solange sind Staubbelastungen oder Baulärm zu dulden.

Modernisierungen können nun auch ohne Verzögerung realisiert werden. Bisher war es so, dass wenn der Mieter beanstandet, dass die vorausgesehene Umlage eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellt, die Maßnahmen erheblich verzögert werden konnten. Dieses wird nun in ein späteres Mieterhöhungsverfahren verlagert, so dass die Maßnahmen ausgeführt werden können.

Mietrecht Münchener Model wird unterbunden:

Bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentum ist momentan ein Schutz von drei (bzw. 10Jahren) vorgesehen. Bei dem Münchener Model kauft eine Personengesellschaft das Mietshaus um die Wohnungen in Eigentum für die Mitglieder umzuwandeln.

Zudem wird in Ballungsräumen die Bundesländer ermächtigt bei Mietsteigerungen um die ortsübliche Vergleichsmiete den bisherigen Satz von 20% auf 15% Steigerung zu senken, um so reagieren zu können. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kappungsgrenzen. Hierbei ist nun das Mietrecht geändert worden.

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